Unser umfassender Leitfaden zu den Steuerpflichten, die ausländische Investoren mit Immobilienbesitz in der Türkei kennen sollten.
Grunderwerbssteuer
Die Grundbuchgebühr beträgt 4% des Verkaufspreises. Sie wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt (2% + 2%).
Jährliche Grundsteuer
- Außerhalb der Großstädte: 0,1%
- In Großstädten: 0,2%
Steuer auf Mieteinnahmen
In der Türkei erzielte Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer.
Mehrwertsteuerbefreiung
Ausländische Käufer können bei ihrem ersten Immobilienkauf von der Mehrwertsteuer befreit werden.
