Grundsteuern in der Türkei
Was sind Grundsteuern?
- Erwerbsteuer
- Jährliche Grundsteuer.
- Steuer auf den Wiederverkauf von Grundstücken
1. Erwerbsteuer
Wenn der Verkäufer und der Käufer das Geschäft abschließen, muss eine Steuerabgabe in Höhe von 4% des im TAPU angegebenen Katasterwertes entrichtet werden. Die Gebühr ist vom Käufer zu entrichten. Im Durchschnitt beginnt die Steuer für eine 1+1-Wohnung bei 1000 Euro.
2. Jährliche Grundsteuer Die jährliche Steuergebühr beträgt 0,3% des Katasterwerts. Im Durchschnitt beträgt die jährliche Steuer nicht mehr als 100 USD.
Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien in der Republik Türkei sind steuerpflichtig. Beträgt die Besitzdauer weniger als 5 Jahre, ist die Steuerbemessungsgrundlage die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Immobilie in der TAPU und dem neuen Preis in der neuen TAPU, wenn die Immobilie verkauft wird.
Der steuerpflichtige Gewinn aus dem Verkauf schwankt zwischen 15% und 35%. Beträgt die Wertdifferenz mehr als 15 Tausend Lira, beträgt der Steuersatz 20%. Beträgt die Wertdifferenz weniger als 15 Tausend Lira, ist keine Steuer zu zahlen. Befindet sich die Immobilie seit mehr als 5 Jahren im Besitz einer Privatperson, ist der Verkauf nicht steuerpflichtig.
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