Mit dem Auto in die Türkei >> Einreise in die Türkei mit dem Auto
Viele Ausländer, die sich in der Türkei niederlassen, wollen ihr Auto in die Türkei bringen.
Hier finden Sie einige nützliche Informationen über die Einreise in die Türkei mit dem Auto.
VORAUSSETZUNGEN:
Obligatorische Bedingung: Der Fahrzeughalter muss einen Wohnsitz in einem anderen Land haben, d.h. er/sie muss im letzten Jahr vor dem Datum der Einreise in die Türkei mindestens 185 Tage im Ausland (nicht in der Türkei!) gelebt haben.) Andernfalls dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht fahren.
Eine Kfz-Versicherung ist erforderlich. Dies kann eine internationale Kfz-Versicherungspolice Green-Card sein. Diese Versicherung ist in 48 Ländern gültig und kann in Ihrem Heimatland oder an der Grenze abgeschlossen werden. Andererseits ist sie an der Grenze billiger, wenn Sie in der Türkei sind: 600 Lira für drei Monate und 1200 Lira für ein Jahr.
Nach der Einreise muss Ihr Fahrzeug mindestens 2 Jahre (730 Tage) auf türkischem Staatsgebiet bleiben. Während dieses Zeitraums ist es verboten, die Türkei mit einem Auto zu verlassen. Mit anderen Worten: Sie können das Land nur OHNE AUTO verlassen. Wenn Sie gegen diese Regel verstoßen, wird der Zeitraum zurückgesetzt und Sie müssen 185 Tage außerhalb der Türkei sein, bevor Sie Ihr Fahrzeug wieder in das Land bringen können.
Anmerkung:
* Rentner sind eine Ausnahme - sie können ihr Auto jetzt unbegrenzt mitnehmen! Sie können ausreisen und wieder einreisen, solange ihr Aufenthaltstitel gültig ist. Wenn die Aufenthaltsgenehmigung verlängert wird, verlängert sich auch der Aufenthalt des Autos.
Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs die Türkei für einen beliebigen Zeitraum verlässt, muss er/sie einen Tag im Voraus zum Zollamt gehen und eine Erklärung abgeben, dass er/sie das Fahrzeug abstellt und niemand es benutzen wird. In dem Antrag muss die korrekte Adresse des Parkplatzes angegeben werden.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE:
- Reisepass des FahrzeughaltersWohnsitz (wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben)Führerschein auf den Namen des Fahrzeughalters.
- Dokument zum Nachweis des Eigentums am Fahrzeug und der Zulassung des Fahrzeugs im Wohnsitzland (PTS).
- Versicherungspolice, die in der Türkei gültig sein wird.
- Für Bürger im Ruhestand ein ins Türkische übersetztes und apostilliertes Dokument, das den Status als Rentner bestätigt.
- Für Personen, die ein Fahrzeug einführen, das einer juristischen Person gehört, ein Dokument, das bestätigt, dass die Person ein Angestellter des Unternehmens ist.
- Wenn das Fahrzeug im Rahmen einer Vollmacht oder eines Leasingvertrags genutzt wird, eine gültige Vollmacht oder ein gültiger Leasingvertrag.
Die Verzollung des Fahrzeugs ist KOSTENLOS. Jede Zahlungsaufforderung wird als rechtswidrig betrachtet.
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